Immer dann, wenn man sich bei einer Bank Geld leihen will, wird ein sogenannter Scorewert durch Auskunfteien gebildet. Dieser Scorewert soll etwas über die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kunden aussagen. Bisher konnte sich der Kunde selbst jedoch nicht darüber informieren, wie ein solcher Scorewert berechnet wird. Das hat sich im Zuge einer Gesetzesreform nun geändert.
Die Jusos Wilhelmshaven weisen jetzt auf neue Verbraucherrechte hin, die sich durch die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ab 01.04.2010 ergeben haben. So können Verbraucher jetzt unter Berufung auf den neuen §34 BDSG eine Beschreibung der zur Berechnung des Scorewertes herangezogenen Datenarten und das Zustandekommen der Scorewertes von den Auskunfteien, wie etwa der Schufa, verlangen.
Torsten Frank, zuständig für Netzpolitik bei den Jusos, ist erfreut über diese Neuerung: „Vielen Verbrauchern wird bisher nicht klar gewesen sein, was hinter den Kulissen bei der Scorewert-Ermittlung passiert. Jetzt haben die Bürger endlich ein Recht auf eine vollständige und vor allen Dingen verständliche Auskunft! Und das beste für den Verbraucher ist, dass einmal im Jahr diese Auskunft kostenlos erfolgen muss.“
Musterbriefe zur Informationsabfrage bei Auskunfteien stellt der Bundesverband der
Verbraucherzentralen unter
http://www.vzbv.de/ zur Verfügung.